Der Corona-Virus hat unser gewohntes Leben total auf den Kopf gestellt. Wir müssen zum Schutz anderer, aber auch zu unserem Schutz vieles neu ordnen. Bei einem Begräbnis sind
wir aufgefordert die Bestimmungen einzuhalten.
Stand: 22. Jänner 2021
Für die Trauerfeier ist ein Personenkreis von 50 Trauergästen zulässig. Der Mindestabstand von 2 Meter zu Personen, die nicht mit Ihnen im
gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist sowohl in Innenräumen als auch im Freien Pflicht.
Wir halten Abstand - zu unser aller Schutz.
Stand: 22. Jänner 2021
Wenn ein lieber Mensch von uns geht, ändert sich plötzlich die gesamte
Lebenssituation - manchmal völlig überraschend oder mit dem Wissen,
dass der Tod bereits im Kommen war.
Wir sind da, um Sie durch diese Zeit zu begleiten und Ihnen zur Seite zu stehen.
Wir nehmen uns Zeit für Sie, damit wir Ihren Abschied nach Ihren Wünschen gestalten.
Und meine Seele spannte
weit ihre Flügel aus,
flog durch die stillen Lande,
als flöge sie nach Haus.
Joseph von Eichendorff
ERDBESTATTUNG - FEUERBESTATTUNG - ÜBERFÜHRUNGEN - VERABSCHIEDUNG - URNENBEISETZUNG